In der letzten Zeit wurden wir gefragt, warum wir „vom reinen Weg der 10%“ abweichen.
Die Frage ist ungefähr diese: „Aber ich habe bisher keine Probleme damit gehabt. Meine Kunden haben immer in den 30 Tagen gezahlt. Und das schon über 10 Jahre. Warum muss ich die 3,97% Eures Factoring-Anbieters zahlen?“
Täuscht Euch nicht. Ihr hattet in Euren 10 Jahren z.B. 20 Kunden oder 30 oder 40. Wir als Agentur arbeiten mit einer größeren Grundgesamtheit der Fälle. Es wird Spätzahlungen und Ausfälle geben. Diese können zwar reduziert aber nicht komplett vermieden werden.
Die Antwort ist Folgende: Als junges Unternehmen müssen wir, im Sinne unserer Anteilseigner, der Genossen, im besonderen Maße aufpassen, dass wir (a) liquide bleiben und (b) nicht insolvent werden.
Das Geschäftsmodell einer Freelancer-Recruiting-Agentur, die einen Vertrag mit dem Freelancer hat und auf der anderen Seite einen mit dem Auftraggeber, hat genau hier Herausforderungen:
- Der Kunde kann uns, trotz vereinbarter Zahlungsfrist von 30 Tagen, erst nach 60 oder 90 oder .. Tagen zahlen. Auf der anderen Seite müssen wir den Freelancer zahlen. Ein Aufschub á la „wir zahlen erst, wenn der Auftraggeber zahlt“ ist rechtlich nicht möglich, da wir uns aus unserer Hauptleistungspflicht gegenüber dem Freelancer nicht rauswinden dürfen (und auch nicht wollen).
- Der Kunde kann während der Laufzeit unseres Freelancer-Vertrags pleite gehen. Wir bleiben dann auf unseren Forderungen sitzen, müssen aber den Freelancer zahlen. Wenn wir das vorher wissen, können wir mit Vorauszahlungen arbeiten. Aber wir können das nicht immer wissen.
Um genau diese beiden Risiken abzudecken, nehmen andere Agenturen mehr Provision und bauen einen Puffer an Liquiditätsreserven auf, um die o.g. Zahlungslücken zu überbrücken bzw. auszubügeln.
Wir haben diese Liquiditätsreserven noch nicht aufgebaut. Auch wenn bereits über 400 Genossenschafts-Anteile gezeichnet wurden, also wir über EUR 40.000 Kapital verfügen, sind wir noch nicht in der Lage, diese Zahlungen abzufedern. Definitiv sind wir nicht in der Lage, einen Zahlungsausfall von z.B. 3 Monaten locker wegzustecken.
Wir wollten auch eine klare Unterscheidung haben zwischen der Zahlung, die an die Genossenschaft geht und den Zusatzkosten, die durch die o.g. Risiken entstehen.
Nebenbei gesagt haben wir auch festgestellt das viele Kunden einen direkten Vertrag mit dem Freelancer haben wollen. Dann fällt die Factoringgebühr weg, da wir dann nur eine 10% Tipp Fee bekommen.
Wenn die Mitglieder in der Mitgliederversammlung unserem Rat folgen, werden wir unsere Überschüsse zunächst in die Rücklagen stecken. Dadurch wird es dann möglich sein, das Factoring in weniger Fällen einzusetzen.
Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne an mich wenden.
Viele Grüße, Peter
P.S.: Wir zahlen nicht die 3,97%, die unser Anbieter einem einzelnen Freelancer anbietet sondern ein gutes Stück weniger.
P.P.S.: Ein weiteren Vorteil hat es ja auch, einen Factoring Anbieter einzuschalten – Ihr habt Euer Geld schon nach 5 Tagen. :-)