Entstehung der 4freelance recruitment Genossenschaft – Mitbestimmung und Unabhängigkeit in den Genen
Auffällig ist, das viele der Bewertungen auf der Plattform schlecht sind. Die Freelancer sehen die meisten Recruiting Agenturen mehr als notwendiges Übel denn als willkommenen Partner. Von vielen Freelancern wird das intransparente System der meisten Agenturen angeprangert. Oft lassen die Agenturen bei den Freelancern auch das ungute Gefühl zurück, für das viele Geld vergleichsweise wenig zu leisten. Teilweise beklagen sich die Freelancer auch über Verträge, die Klauseln enthalten, die jedes Gericht kippen würde. Aber wer will schon gerne gegen eine Klage von einem grossen finanzstarkem Unternehmen riskieren? Oder keine Aufträge mehr von diesem bekommen?
So kam die Idee auf, dass es auch einen anderen Weg geben müsste, um Freelancer mit den Auftraggebern zusammen zu bringen.
Zunächst war geplant, eine Plattform zu betreiben, auf der sich Freelancer gegenseitig über offene Projektpositionen informieren. Gespräche mit potentiellen Aufraggebern ergaben aber, dass sehr viele von diesen eine Agentur als Ansprech- und Vertragspartner wünschen.
So war klar: Wir müssen eine Vermittlungsagentur gründen. Eine Agentur, in der sich Freelancer gegenseitig unterstützen. Eine Agentur, die sich im Besitz der Freelancer befindet und deren Interessen im Fokus hat.
Unterstützung statt Profitmaximierung
Mitbestimmung
Natürlich kann jede Freelancerin die Inhalte ihres Projektvertrags selber bestimmen (bzw. den Job ablehnen). Sie kann mit dem Vermittler auch über dessen Rahmenvertrag verhandeln. Je gefragter die Fähigkeiten der Freelancerin sind, desto eher wird sie dazu in der Lage sein. Doch nur wenn sie gleichberechtigter Anteilseigner des Vermittlers ist, kann sie das Vermittlungssystem selber mitbestimmen:
- Der Aufsichtsrats wird durch die Mitglieder der Genossenschaft gewählt, der nun wiederrum den Vorstand bestimmt
- Im Gegensatz zu der typischen Stimmrechtsverteilung einer GmbH oder AG zählt jede Stimme genauso viel wie die eines anderen Anteilseigners.
Unkomplizierter Beitritt
Geprüft und für gut befunden
Begrenztes Risiko
In unserer Satzung haben wir eine über die Einlage hinausgehende Haftung der Anteilseigner ausgeschlossen. Das Risiko des Mitglieds ist also auf seine Einlage beschränkt.
Unabhängigkeit
Als Genossenschaft sind wir eine Gemeinschaft, die über ihr eigenes Schicksal bestimmt. Insofern kann die Gründung der Genossenschaft, wie es mal eine Mitglied ausdrückte als „Hilfe zur Selbsthilfe“ verstanden werden.
Bei der Gründung der Genossenschaft hat kein Unternehmen mitgewirkt. Einige haben uns natürlich beeinflusst. Viele wohlbekannte Namen haben als Ansporn gedient, es besser machen zu wollen. Andere Vermittler sind in einigen Bereichen unser positiver Benchmark.
Die 4freelance Genossenschaft ist Eigentum unserer Mitglieder. Ein Verkauf an einen der großen Anbieter ist mehr als unwahrscheinlich, da einem solchen die Mehrheit der Mitglieder zustimmen müsste.