Ein fairer Vertrag als Grundbaustein für eine faire Vermittlung
Nächste Woche ist es so weit und wir werden operativ unsere Tätigkeit aufnehmen. Eine wichtige Basis dafür ist die vertragliche Grundlage, auf der wir mit Euch zusammen arbeiten wollen.
Ein Vertrag sollte, soweit es geht, kurz und verständlich sein. Ein partnerschaftlicher Vertrag sollte einen fairen Ausgleich der beteiligten Interessen finden.
Um einen solchen ausgewogenen Vertrag zu erstellen, haben wir mit Rechtsanwältin Julia Gertz eine Rechtsanwältin beauftragt, die sowohl Unternehmen vertritt als auch Freelancer.
Wir sind uns sicher, dass sich das Ergebnis sehr positiv von den üblichen Verträgen absetzt.
Hier drei wichtige Punkte:
- Viele Verträge anderer Anbieter sehen eine Vertragsstrafe vor, wenn Ihr mit Euren Kunden über Eure Tagessätze sprecht. Bei uns herrscht volle Transparenz. Wir leben eine Open Book Policy. 10% Aufschlag für Mitglieder. 12,5% für Freelancer, die nicht Mitglied sind.
- Der Standardvertrag bei anderen Vermittlern sieht eine Bindungsklausel von 12 Monaten vor. Wir binden Euch nicht unangemessen lang an uns. 3 Monate nach dem Projekt halten wir für fair.
- Viele Standardverträge anderer Vermittler schreiben Euch vor, dass Ihr eine Versicherung haben müsst, um vermittelt zu werden. Wir legen Euch diese nur nahe, da Ihr Unternehmer seid und das Risiko selber abschätzen müsst.
Wir sind auf Euer Feedback gespannt.