Bin ich als Anteilseigner zu einem Nachschuss verpflichtet, wenn die Genossenschaft insolvent wird? Nein, selbst in diesem Fall besteht keine Nachschusspflicht. Das haben wir in unserer Satzung explizit ausgeschlossen. Von Timo Berg|2015-10-26T07:38:33+01:002015/01/17| Über den Autor: Timo Berg