Es steht ja jedem Interessenten frei, ob er neben seiner beruflichen Tätigkeit (= mit GmbH) auch zusätzlich als persönliches Mitglied beitritt.
Hinsichtlich des Stimmrechts gelten die allgemeinen Regeln. Für diesen Fall hätte der Interessent zwei Stimmrechte (GmbH + die eigene Stimme).