10% Vermittlungsprovision sind sehr attraktiv und werden nur von wenigen Vermittlungsagenturen angeboten.
Der genossenschaftsinterne Vermittlungssatz von 10% kann aber nur angeboten werden kann, wenn der Freelancer Mitglied in der Genossenschaft ist. Ist dies nicht der Fall, so wird der erhöhte Vermittlungssatz von 12,5% berechnet. Als Fördermitglied bezahlen Sie unabhängig von der Mitgliedschaft des Freelancers immer nur 10%.