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Der Grundgedanke einer Genossenschaft ist es, seine Ziele besser zu erreichen als im Alleingang.

Die genossenschaftliche Kooperation ist dann die optimale Organisationsform wenn die ein Ziele (oder mehrere) wesentlich besser gemeinschaftlich erreicht werden  können, dabei aber die Selbständigkeit des Einzelnen bewahrt bleiben soll.  

Mit Hilfe eines gemeinschaftlich betriebenen Unternehmens wird die wirtschaftliche Tätigkeit der Genossenschaftsmitglieder ergänzend unterstützt und gefördert. Man tritt gemeinsam am Markt auf, etwa den Absatz zu steigern oder um günstige Absatz- und Beschaffungskonditionen zu erlangen.

 

Identität von Eigentümern und Kunden – Die Mitglieder sind zugleich auch Eigentümer und Kunden der Genossenschaft

Genossenschaftlicher Förderzweck – Der Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder. Der Förderzweck steht im Vordergrund und nicht die Zahlung einer Rendite. Eine Genossenschaft muss allerdings, wie jedes andere Unternehmen, marktkonform und wirtschaftlich effizient am Markt agieren. Nur so kann sie am Markt bestehen und die Mitglieder langfristig fördern.

Selbsthilfe in demokratischer Rechtsform – Die Mitglieder einer Genossenschaft schließen sich freiwillig zusammen, um gemeinsam zu wirtschaften. Die Genossenschaft wird vom Vorstand und Aufsichtsrat geführt, die selber Mitglied der Genossenschaft sind. Grundsätzliche Entscheidungen werden in der Mitgliederversammlung der Genossenschaft getroffen.  Jedes Mitglied hat nur eine Stimme. Eine Übernahme durch Mehrheitseigner oder feindlichen Übernahmen ist so ausgeschlossen.

Genossenschaftlicher Verbund – Jede Genossenschaft gehört einem gesetzlichen Prüfungsverband an, der in regelmäßigen Zeitabständen eines Jahresabschlussprüfung vornimmt. Hierbei werden die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung geprüft. Der Prüfungsverband berät darüber hinaus die Genossenschaft in betriebswirtschaftlichen,  rechtlichen und steuerlichen Fragen.  Die Prüfung schützt Geschäftspartner und Mitglieder vor einem finanziellen Schaden. Auch deswegen ist die Genossenschaft seit vielen Jahren die mit Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.