130109-fotograf+anwalt_JPGAus aktuellem Anlass und eigener leidvoller Erfahrung eine Warnung an alle, die in ihren Webseiten und Blogs Bilder verwenden.



Angesichts eines Haufens gieriger Anwälte, die einen wegen jedem Quatsch abmahnen, hier der Disclaimer: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und bewirbt auch keine solche. Ich beschreibe hier meine Erfahrungen. Wer präzise Informationen zum Thema benötigt, sollte sich selbstverständlich an einen Rechtsanwalt wenden.



Ein Blog ist inzwischen für das eigene Ranking essenziell. Sehr vorsichtig sollte man aber sein, wenn man zur Aufhübschung Bilder von Fotografen und Künstlern verwendet.



Eine Plattform, die ich hier nicht nennen werde, bietet Gratis-Lizenzen sowohl zur redaktionellen wie auch zur kommerziellen Nutzung. Diese sollte man auf keinen Fall verwechseln!



Meine erste kostenpflichtige Abmahnung erhielt ich für ein Foto, das ich von dort heruntergeladen hatte – das lediglich eine Lizenz zur redaktionellen Verwendung anbot. Auf jenem Blog hatte ich aber auch ein Verkaufsangebot für ein ebook. Ich hatte eingedenk solcher Probleme bereits alle Fotos aus der eigentlichen Seite eliminiert.



Allerdings eliminierte ich sie nicht aus der Testumgebung, die ich mit einem Kollegen einst geschaffen hatte, um verschiedene Versionen der Site zu testen. Diese Testumgebung war zwar nicht mehr in die Site integriert, war aber über Google auffindbar. Um diese Testumgebung überhaupt zu finden, war eine sehr gezielte Suche notwendig.



Bei dem Bild handelte es sich um ein recht belanglos wirkendes Foto eines Tieres. Ich vermute, die einzigen zwei Menschen, die diese Testumgebung jemals gesehen haben, waren der Fotograf und sein Anwalt. Das genügte aber, um mir im Rahmen eines Vergleiches 700 EUR abzunehmen. Ich hatte eine Expertin hinzugezogen, die mir leider mitteilen musste, dass es keinen anderen Ausweg gab als zu zahlen. Immerhin konnten wir von 1.500 EUR herunterhandeln.



Fortan dachte ich auf der sicheren Seite zu sein, wenn ich Bild-Lizenzen kaufe. Also kaufte ich, um meinen Blog hübsch zu gestalten, einige Bilder von verschiedenen Plattformen. Wohlgemerkt, man erwirbt im Regelfall nicht das Bild selbst, nur ein Nutzungsrecht daran. Die Bedingungen und Arten der erlaubten Nutzung können sehr unterschiedlich sein. Und genau hier liegen die Fallstricke.



Die zweite Abmahnung kam, weil ich den Namen des Fotografen nicht genannt hatte. Dies wohlgemerkt auf einem rein redaktionellen Blog ohne kommerzielle Angebote. Ich habe es anderen Website-Inhabern nachgetan, die lediglich den Namen der Plattform nennen, auf welcher das Nutzungsrecht gekauft wurde. Ob dies genügt, möge ein Rechtskundiger prüfen. Wahrscheinlich nicht.



Auch mein anderer Blog hat zwar ordentlichen Traffic, wird aber eher von einer kleineren Zielgruppe gelesen, nämlich kaufmännische Freiberufler. Hier ist es ebenfalls wahrscheinlich, dass das Bild gezielt gesucht wurde.



Ich komme daher zu dem Schluss, dass manche Fotografen ihre Bilder nur aus dem Grund auf Portale stellen, um später an der Unachtsamkeit der Nutzer zu verdienen bzw. um auf Basis von formellen Lappalien sich und ihren Anwälten ein Zubrot zu verdienen. Ein nettes kleines Geschäftsmodell: Abzocke mit Bildern.



Anständiges Verhalten wäre doch; dem Nutzer erst einmal zu schreiben „Hey, Du machst einen Fehler mit meiner Lizenz!“ Wenn der Nutzer das ignoriert, dann kann man ihm Geld abnehmen.



Meine eigenen Grafiken, Skripte und Texte werden öfter mal von anderen Leuten verwendet. Ich sage denen immer, sie sollen mich als Urheber nennen, was viele aber nicht tun. Schicke ich deshalb meinen Anwalt los? Bestimmt nicht.



Die Mehrheit der Fotografen und vermutlich auch der Rechtsanwälte verhält sich bestimmt vollkommen anständig und verdient ihr Brot redlich mit integren Dingen. Eine kleine Gruppe scheint aber von der Unwissenheit der Nutzer zu leben.



Natürlich finde ich es verständlich, dass ein Künstler die Früchte seiner Arbeit ernten möchte, dass er einen Lohn für sein Werk will. Ich verstehe auch, dass er genannt werden will. All das ist aber kein Grund, sofort gierige Anwälte loszuschicken. Man kann sich auch erstmal unterhalten.



Vom Gesetz her dürfen Künstler und Rechtsanwälte so handeln. Natürlich fügen sie damit dem Markt erheblichen Schaden zu. Habe ich in der Vergangenheit einiges an Bildern gekauft und damit zum Einkommen der integren Künstler beigetragen, so habe ich dies nun gänzlich aufgegeben. Ich verwende nur noch selbst erstellte Grafiken und eigene Fotos bzw. Portraits von Gastautoren, die diese selbst zur Verfügung gestellt haben.



Abgesehen davon, dass eine solche Handlungsweise auch dem ohnehin nicht sehr beliebten Berufsstand der Rechtsanwälte schadet.



Wer also Kunstwerke Dritter verwendet, möge dringend darauf achten, angemessene rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

VIEL ERFOLG!